Aufnahmebestimmungen

 
Wir freuen uns, dass sie sich zu einer Mitgliedschaft im VSK - Germania - Niederfeld entschlossen haben.
Nachfolgend teilen wir Ihnen unsere Aufnahmebestimmungen mit.

 
  • Mitglied kann jede natürliche Person werden.
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  • Die Mindestmitgliedschaft beträgt ein Jahr.
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  • Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
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  • Mit dem Aufnahmeantrag ist gleichzeitig eine Einzugsermächtigung abzugeben.

  • Anträge ohne diese werden nicht angenommen.
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  • Die Kündigung der Mitgliedschaft ist zum 30. Juni und 31. Dezember unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten möglich.
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  • Mit der Abgabe des Aufnahmeantrags werden die Aufnahmebestimmungen anerkannt.
 
 
Monatliche Mitgliedsbeiträge
Schüler, Studenten, Rentner  4,00 €
Aktive  7,00 €
Familienbeitrag  10,00 €
 

Hinweis:

 
Ab 18 Jahren ist die Vorlage einer Schulbescheinigung erforderlich. Ein ermäßigter Beitrag für Studenten oder Rentner wird nur auf Antrag mit entsprechendem Nachweis gewährt. Schul- bzw. Immatrikulationsbescheinigungen sind jährlich unaufgefordert vorzulegen. Sollte dies nicht geschehen, wird der volle Betrag fällig. Der Familienbeitrag schließt alle Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit ein.


Den Aufnahmeantrag bitte ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben beim Abteilungs- / Übungsleiter oder beim Vorstand abgeben.

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